Bekanntmachung

Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag SOBERRIEX-2026-0001





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stadt Oberriexingen
Identifikationsnummer: DE145003309
Internet-Adresse (URL): https://www.oberriexingen.de
Postanschrift: Hauptstraße 14
Postleitzahl / Ort: 71739 Oberriexingen
NUTS-3-Code: DE115
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon: +49 71166601496
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: SOBERRIEX-2026-0001
Titel: Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag
Beschreibung: Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 70000000-1
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 70130000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71000000-8
ErfüllungsortSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: >> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: <<
Die nachfolgenden Kriterien sind als Eignungsnachweise vorgesehen:
• Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister.
• Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
• Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-/Betriebshaftpflicht) in angemessener Höhe.
• Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre).
• Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt.
• Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management).

• Formblatt Unternehmensdaten/Ansprechpartner (Anlage C1)
• Eigenerklärungen (Anlage C2)
• Konzeptfragekatalog (Anlage B)
• Projektteam (Anlage C4)
• Preisblatt (Anlage C5). Die von der Stadt vorgegebenen Kalkulationsannahmen (Basisszenario) sind verbindlich zugrunde zu legen, um die Vergleichbarkeit der wertungsrelevanten Honorare sicherzustellen
• Nachweise/Referenzen Anlage C3)
• Nachweise Berufshaftpflichtversicherung
• Nachweise Umsatz der letzten 3 Geschäftsjähre

>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<

Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.

Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.

Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.

Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung

- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt.

Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-/Betriebshaftpflicht) in angemessener Höhe.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30.12.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15.09.2026 10:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fefd7a7e9-9cd89e3292adb8b
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-KommunikationskanalURL: https://www.tender24.de
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf

wird hingewiesen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Identifikationsnummer: 08-A9866-40
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Stadt Oberriexingen hat das ca. 16.464 m² große ehemalige INTEK-Gelände im Gewerbegebiet "Auäcker" einschließlich der vorhandenen Gebäudesubstanz erworben. Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende bzw. zu revitalisierende Büro- und Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen.
Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich gut, erfordert jedoch - insbesondere aufgrund modular teilbarer Büroflächen - erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen (u. a. technische Gebäudeausrüstung), um eine getrennte Versorgung und Abrechnung je Einheit zu ermöglichen. Die Revitalisierung soll nach Möglichkeit unter einer laufenden Vermietungssituation erfolgen, um Einnahmen zu generieren. Parallel ist die kurzfristige Übernahme der Gebäude- und Mietverwaltung des Bestands erforderlich (bestehende Nutzer/Mieter), insbesondere zur Medientrennung und Abrechnung. Zwischen der projektbezogenen Konzeption, der TGA Ertüchtigung für modular teilbare Einheiten, der marktorientierten Vermietung und der laufenden Bewirtschaftung besteht somit ein enger funktionaler Zusammenhang, der eine integrierte Steuerung und Koordination erfordert.
Die Stadtverwaltung verfügt nicht über die personellen Ressourcen und die praktische Erfahrung, um ein derart komplexes Projekt selbst vollständig zu konzipieren, umzusetzen, zu vermarkten und dauerhaft zu bewirtschaften. Daher soll ein externer Dienstleister ("alles aus einer Hand") im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrags beauftragt werden.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 15.03.2027 Enddatum der Laufzeit: 11.08.2027
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Sofern im Leistungsverzeichnis Hersteller oder konkrete
Produkttypen genannt oder zur Angabe freigehalten sind, hat
der Bieter diese Informationen vollständig und eindeutig zu
benennen.
Unterbleiben diese Angaben oder sind sie unvollständig, erfolgt
gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV der Ausschluss des Angebots, da
die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
Die Angaben sind Teil der technischen Angebotsbeschreibung
und stellen einen relevanten Wertungsbestandteil dar.

Der aktuelle Zeitplan sieht die Befüllung und Inbetriebnahme der GAK-Filter im Zeitraum März 2027 vor. Die genaue Lieferwoche kann 4 Wochen vor Liefertermin verbindlich benannt werden.

>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<

Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.

Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.

Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.

Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung

- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Projekt- und Revitalisierungskonzept, Beschreibung: Qualität/Plausibilität des Vorgehens: Konzeption, Bauphasen unter laufendem Betrieb, Einbindung Bauhof/Feuerwehr, Vermietungsstrategie, Risiko- und
Terminmanagement., Gewichtung: 30,00
Projektteam & Organisation, Beschreibung: Qualifikation/Erfahrung der benannten Schlüsselpersonen, Rollen, Verfügbarkeit, Schnittstellenmanagement; ggf. methodische Kompetenz (Berichtswesen, Controlling)., Gewichtung: 15,00
Vor-Ort-Präsenz & Reaktionskonzept, Beschreibung: Verbindliche Präsenz- und Erreichbarkeitskonzepte (in der Bauphase wöchentlicher Jour-fixe vor Ort, Service- und Interventionszeiten; Reaktionszeit spätestens 1
Arbeitstag)., Gewichtung: 10,00
Technische Kompetenz (Instandhaltung/Modernisierung), Beschreibung: Ansatz zur TGA-Ertüchtigung, Instandhaltungsstrategie, Qualitätssicherung, Ausschreibungsvorbereitung und Überwachung., Gewichtung: 15,00

Preis, Beschreibung: Preis / Honorarangebot

Gesamthonorar (Grundpauschalen, Einheitspreise; ggf. definierte leistungsbezogene Komponenten) und Transparenz der Kalkulation., Gewichtung: 30,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein