Bekanntmachung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mittelbereich Bretten LRAKA_A24-2025-0002
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe Identifikationsnummer: 08215-A4990-92 Internet-Adresse (URL): https://www.landkreis-karlsruhe.de Postanschrift: Kriegsstraße 100 Postleitzahl / Ort: 76133 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Kontaktstelle: Amt für Mobilität und Beteiligungen E-Mail: oepnv@landratsamt-karlsruhe.de Telefon: 0721 936-64200 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja |
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Weitere Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landkreis Heilbronn Identifikationsnummer: 08125-A8068-88 Postleitzahl / Ort: 74072 Heilbronn NUTS-3-Code: DE118 Land: Deutschland E-Mail: mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de Telefon: 07131 994370 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Weitere Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Enzkreis Identifikationsnummer: 00008166 Postleitzahl / Ort: 75177 Pforzheim NUTS-3-Code: DE12B Land: Deutschland E-Mail: oepnv@enzkreis.de Telefon: 07231 308 9839 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: LRAKA_A24-2025-0002 Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mittelbereich Bretten Beschreibung: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mittelbereich Bretten Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 60112000-6 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 75015 Stadt Bretten NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 76703 Stadt Kraichtal (Stadtteil Bahnbrücken) NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75038 Stadt Oberderdingen NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75053 Gemeinde Gondelsheim NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75057 Gemeinde Kürnbach NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75056 Gemeinde Sulzfeld NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75059 Gemeinde Zaisenhausen NUTS-3-Code: DE123 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 75438 Stadt Knittlingen NUTS-3-Code: DE12B Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 74374 Gemeinde Zaberfeld NUTS-3-Code: DE118 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Die vollständigen Ausschlussgründe stehen unter Ziffer 5.1.9. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Eintragung "Richtlinie 2014/24/EU" unter Abschnitt 2.1.4 Rechtsgrundlage erfolgt programmseitig automatisch. Andere Eintragungen sind nicht möglich. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 744498-2024 |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV 1) Vorbemerkungen Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung - wie unten aufgeführt - für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Es sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen, die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Anlage PL8). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG auch für diese Unternehmen vorzulegen. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente PL2 - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug (nicht vor dem 01.10.2023 datierend) aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH; bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. PL3 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB PL4 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB PL5 - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) PL6 - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: WL 1 - Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: TL1 - Referenzen Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen (Leistungen im Buslinienverkehr im ÖPNV) aus den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärung). Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. TL1 ist eine Mindestanforderung. Die Referenz (TL1) muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber - Beschreibung des Auftrags - Leistungszeitraum - Auftragswert |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Ja |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in BadenWürttemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 29.04.2025 13:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195139d29bc-62c063429fbff64f |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195139d29bc-62c063429fbff64f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Kapellenstraße 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: 0721 926-8730 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Mit den veröffentlichten Vorinformationen 134382-2024 und 744498-2024 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis und der Landkreis Heilbronn sind ÖPNV-Aufgabenträger für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW. Sie beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden die Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Mittelbereich Bretten. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: Buslinienverkehr: 143 Knittlingen - Großvillars - Oberderdingen - Flehingen; 144 Sulzfeld - Kürnbach - Oberderdingen - Großvillars - Bretten; 145 Flehingen - Oberderdingen (optional Ausweitung gem. § 6 Abs. 3a Verkehrsvertrag: - Sternenfels - Leonbronn - Zaberfeld); 145s Michelbach/Flehingen - Sulzfeld - Kürnbach - Oberderdingen; 149s Bahnbrücken - Gochsheim - Flehingen - Oberderdingen; 160 Gölshausen - Bretten Hausertal - Bahnhof - Klinik - Im Brückle; 161 Gondelsheim - Neibsheim - Büchig - Bretten; 162 Bretten - Rinklingen - Diedelsheim - Bretten; 162s Dürrenbüchig - Diedelsheim; 163 Bretten - Diedelsheim - Bretten; 164 Bretten - Wanne - Ruit - Wanne - Bretten; On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 145M On Demand-Verkehr ("MyShuttle"): Bediengebiet "Zentraler Kraichgau"; 161M On Demand-Verkehr ("MyShuttle"): Bediengebiet "Bretten und Gondelsheim" Der Leistungsumfang dieser Linien (ohne optionale Leistung für Ausweitung der Linie 145) umfasst rd. 47.306 Fahrplanstunden pro Normjahr. Für die optionale Ausweitung der Linie 145 nach Zaberfeld kommen noch einmal rd. 3.976 Fahrplanstunden pro Normjahr hinzu. Für den gesamten On Demand-Betrieb errechnet sich zunächst ein Leistungsumfang von 13.846 On-Demand-Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der Stunden innerhalb der Dispositionszeiten multipliziert mit der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge). Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der Auftragnehmer hat zur Erfüllung der Klimaschutzziele sowohl im Buslinien- als auch im On Demand-Verkehr Mindestprozentquoten an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen einzuhalten. Näheres dazu in den Vergabeunterlagen. Für die Abstellung und Ladung der im Buslinienverkehr einzusetzenden Elektrobusse kann der Unternehmer kostenlos (außer Strom) eine vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellte Ladeinfrastrukturfläche nutzen. Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Die Angabe unter "Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen" ist ein Pflichtfeld. Es wird kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" berücksichtigt. Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 108 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate. Zugunsten des Aufgabenträgers besteht zudem die einseitige Option zur Ausweitung der Linie 145 nach Zaberfeld. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2035 (voraussichtlich in der Nacht vom 08. Dezember auf den 09. Dezember 2035 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2033 schriftlich mit. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Bieter hat in einem Nachweis PL1 Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Nachweis PL7). - 2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform Tender24 unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist in Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens aufgeführt. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Tender24. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 3) Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Die den Bietern übermittelten Informationen und Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung zu beachten. - 4) Die - zwingend über die Vergabeplattform einzureichenden - Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das bereits eingereichte Angebot auf der Vergabeplattform zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.tender24.de nachgelesen werden. - 5) Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung des Landkreises Karlsruhe, des Enzkreises und des Landkreises Heilbronn. Sollte angezeigt werden, dass der Landkreis Karlsruhe nur als zentrale Beschaffungsstelle für Dritte auftritt, ist diese Angabe unzutreffend. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Umweltauswirkungen, Beschreibung: Schadstoffklasse bzw. Antriebstechnologie der ab dem 3. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2027) vorgesehenen Fahrzeuge für den Buslinien- und On Demand-Verkehr (über die verpflichtend einzusetzenden Elektrofahrzeuge des 2. Aufwuchses hinaus) nach den näheren Maßgaben von Ziffer 6.2 Nr. 2 des Verfahrensleitfadens., Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: "Wertungspreis" gemäß Preisblatt. Weitere Informationen enthält Ziffer 6.2 Nr. 1 des Verfahensleitfadens., Gewichtung: 80,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragsart: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße |