Bekanntmachung
Planungsleistungen zur CO²-neutralen Wärmeversorgung im Projekt Synergiepark Stuttgart SVAIW-2024-0001.
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Synergiepark Vaihingen Wärme GmbH & Co. KG Identifikationsnummer: HRA 740991 / Amtsgericht Stuttgart Internet-Adresse (URL): https://www.waermeloesungen-stuttgart.de Postanschrift: Kesselstraße 21 - 23 Postleitzahl / Ort: 70327 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Telefon: +49 711 66601496 Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme Beschafferprofil (URL): http://www.tender24.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SVAIW-2024-0001. Titel: Planungsleistungen zur CO²-neutralen Wärmeversorgung im Projekt Synergiepark Stuttgart Beschreibung: Planungsleistungen zur CO²-neutralen Wärmeversorgung im Projekt Synergiepark Stuttgart Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70563 Stuttgart-Vaihingen NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. II.1) - Bewerbererklärung (gem. II.2.1) - Eigenerklärung Jahresumsatz und projektbezogener Umsatz (gem. II.2.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem. II.2.2.2) - Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. II.2.3.1) - Eigenerklärung Referenzen (gem. II.2.3.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. II.2.4.1) - Verpflichtungserklärung LTMG (gem. II.2.5.1) - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. II.4.4) Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. II.2.4.3) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. II.2.4.4) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. II.2.6.1 und 2.6.5) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. II.2.6.1) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.3) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5) - Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. II.3.3) jeweils in deutscher Sprache Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen - Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3) - Konzept 1 (gem. IV.2.4) - Konzept 2 (gem. IV.2.4) - Konzept 3 (gem. IV.2.4) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) - Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist Mit dem Endangebot sind folgende Unterlagen einzureichen - Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt - Erklärung zur Bindefrist oder - Endhonorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3) - Konzept 1 (gem. IV.2.4) - Konzept 2 (gem. IV.2.4) - Konzept 3 (gem. IV.2.4) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) - Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Teilnahmeberechtigung, Vorbehalt einer bestimmten Berufsgruppe Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Unternehmen. Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, § 50 Abs. 1 SektVO. Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern. Anforderungen an die Bewerber Bewerbererklärung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur - Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. - Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Jahresumsatz Eigenerklärung über den Umsatz der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre (2019 - 2023) / Kalenderjahr. Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mindestens 2,5 Mio. € (netto) betragen. Haftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 10 Mio. EUR, - für Personenschäden i.H.v. 10 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Anzahl Mitarbeiter Eigenerklärung - zur Anzahl der Mitarbeiter mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter (z.B. Schreibkräfte, Reinigungskräfte etc.) (Jahr 2024). Diese muss mindestens 5 betragen. Mindestvorgaben für Mitarbeiter - Projektleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung - Mindestens 2 weitere Planer mit mindestens je 5 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Wärmenetzen - Mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens je 10 Jahren Berufserfahrung Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zur Mitarbeitendenzahl zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die benannte Mindestmitarbeiterzahl muss der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern. Referenzen - Eigenerklärung über die Erbringung vergleichbarer Leistungen: Es gelten folgende Mindestbedingungen: - Planung von Wärmenetzen - Mindestens 5 abgeschlossene Referenzen aus dem Zeitraum 2009 bis 2024 - Mindestens zwei davon mit Förderung gem. BEW oder Wärmenetzsysteme 4.0 - Mindestens HOAI LP 2 bis 8 Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang - Nettoauftragswert (in EUR) - Leistungszeit (von ... bis) - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe in den Vergabeunterlagen und Vertragsmuster |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: . |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13.03.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20.02.2025 10:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 110 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19473df8da4-712078fbcd1b9db0
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://www.tender24.de |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721 9268730 Fax.: +49 721 9268730 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt |
Land: Deutschland |
Schlichtungsstelle |
Land: Deutschland |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Aufbauend auf dem Ziel der Stadtwerke Stuttgart, den Synergiepark mit Wärme, Photovoltaik, Energiedienstleistungen und Glasfaser zu versorgen, strebt die Synergiepark Vaihingen Wärme GmbH & Co. KG die Errichtung und den Betrieb eines Wärme- und Abwärmesammelnetzes an. Der gesamte Wärmebedarf wird mit ca. 92,7 GWh/a beziffert. Das Vergabeverfahren dient dazu, die dafür erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu vergeben. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.07.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2033 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept 1, Beschreibung: Präsenz, Gewichtung: 10,00 Konzept 2, Beschreibung: Herangehensweise/Projektumsetzung, Gewichtung: 35,00 Konzept 3, Beschreibung: Erfahrung Projektleitung/Verfügbarkeit, Gewichtung: 15,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |