Bekanntmachung
Klärschlammentsorgung 2025-2029 für die Kläranlage Schweinfurt 24_VgV_SESW_2
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Schweinfurt Identifikationsnummer: t:00499727950 Internet-Adresse (URL): https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/stadtentwaesserung/startseite-stadtentwaesserung/3560.Startseite.html Postanschrift: Schulgasse 13 Postleitzahl / Ort: 97424 Schweinfurt NUTS-3-Code: DE262 Land: Deutschland E-Mail: info@stadtentwaesserung-sw.de Telefon: +4997217950 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 24_VgV_SESW_2 Titel: Klärschlammentsorgung 2025-2029 für die Kläranlage Schweinfurt Beschreibung: Entsorgung und thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 90513700-3 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 90513800-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90513900-5 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Schulgasse 13 Postleitzahl / Ort: 97424 Schweinfurt NUTS-3-Code: DE262 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung besteht aus dem Formular Eigenerklärung_Eignung und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Die Eigenerklärung zur Eignung und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Eigenerklärungen und Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Angebotsabgabe auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Teilnahme oder die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Hinweis zur Zuschlags-/Bindefrist: Die Bieter halten sich bis zum 30.04.2025 an ihre Angebote gebunden. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. Das Nichterfüllen des Kriteriums führt zum Ausschluss. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Hinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestanforderung): +++++ Nachweis oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine Versicherung für öffentlich-rechtliche Sanierungsmaßnahmen (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: +++++ Personen- und/oder Sachschäden mind. 5 Mio. EUR inkl. aller daraus unmittelbar resultierenden Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall und -jahr, +++++ Umwelthaftpflichtversicherung mind. 5 Mio EUR inkl. aller daraus unmittelbar resultierenden Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall und -jahr, +++++ Versicherung für öffentlich-rechtliche Sanierungsmaßnahmen mind. 2 Mio EUR. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Hinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Eine geeignete Eigenerklärung liegt vor, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: +++++ 1. Angabe von Redundanzmöglichkeiten (z. B. Partnerschaften oder zusätzliche Anlagen) zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit. Es reicht aus, hier die Angabe ja oder nein zu tätigen und ggf. zu erläutern. Das Kriterium dient der Information. Die Angabe von "nein" führt in diesem Kriterium nicht zum Ausschluss. +++++ 2. Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens einer Trocknungs- und einer thermischen Verwertungsanlage oder einer integrierte Lösung, um eine voraussichtliche Menge von 10.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr verwerten zu können. Die Angabe von "nein" führt zum Ausschluss, da die Mindestanforderung an den Bieter nicht erfüllt werden. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Entsorgungssicherheit muss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden können. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 23.01.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 97 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 23.01.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1938cc4f20e-470c25d23804cc52
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: http://www.tender24.de |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: t:00498921762411 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Stadtentwässerung Schweinfurt plant die Neuvergabe der Klärschlammentsorgung für die Kläranlage. Das Klärwerk ist für eine Ausbaugröße von 250.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt. Grundlage der Bemessung ist eine CSB-Fracht von 20.000 kg/d im Zulauf der biologischen Stufe (85 %-Wert plus angemessene Kapazitätsreserve). Damit fällt das Klärwerk gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) in die Größenklasse 5. Die Abwässer der Stadt Schweinfurt werden in einem dreistufigen Klärwerk (mechanisch, biologisch, chemisch) im Durchlaufverfahren gereinigt. Der anfallende Schlamm wird in einer separaten anaeroben Faulung behandelt. Das entstehende Methangas wird über zwei Blockheizkraftwerke zur Energiegewinnung genutzt. Angeschlossen sind 81.400 Einwohner sowie abwasserrelevante Industrie- und Gewerbebetriebe. Der Überschussschlamm wird mittels Flockungshilfsmitteln auf ca. 4-8 % TS eingedickt und zusammen mit dem Primärschlamm aus den Vorklärbecken kontinuierlich der Hauptfaulungsstufe zugeleitet. Der Faulschlamm aus den Faulbehältern wird mittels einer Entgasungsanlage mit nachfolgenden statischen Eindickern auf ca. 3-4,5 % TS eingedickt bevor er der Schlammentwässerung zugeleitet wird. Unter Zugabe von Eisen-lll-Chlorid als Konditionierungshilfsmittel und Flockungshilfsmitteln (Polymeren) wird der ausgefaulte Schlamm mittels Kammerfilterpressen entwässert. Über einen Abwurfschacht gelangt der gepresste Schlamm zu einer Fördereinrichtung, welche den Schlamm zur Zwischenlagerung in ein Hochsilo/Unterfahrsilo fördert. Die entwässerte Klärschlammmenge beträgt derzeit ca. 8.500 - 9.500 t/a mit folgender Spezifikation: Der Trockensubstanzgehalt (TR) liegt zwischen 25-30 %. Die Grenzwerte der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 und der Düngemittelverordnung 2012, 3. Änderung 26.05.2017, werden eingehalten. Klärschlammanalysen der letzten drei Jahre sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Beladen der Fahrzeuge erfolgt über ein Schlammsilo (derzeitige Kapazität ca. 65 t). Derzeitige Durchfahrtshöhe unter dem Silo: 3,80 m. Derzeitige Durchfahrtsbreite unter dem Silo: 2,75 m. Bei Betriebsstörungen wird der Schlamm durch die Stadtentwässerung Schweinfurt von einem Klärschlammzwischenlagerplatz mittels Teleskoplader verladen. Über die Woche fällt der Klärschlamm kontinuierlich an und ist werktäglich abzufahren. Im Mittel stehen pro Werktag ca. 35 t Klärschlamm zur Abfuhr an. Ladezeiten sind Mo - Fr von 7.00 - 18.00 Uhr. Die genauen Fahrzeugdispositionen sind entsprechend dem Schlammanfall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen. Der Klärwerksbetrieb meldet die voraussichtlichen Abfuhrmengen jeweils am Donnerstag für die darauffolgende Woche an. Die Abfuhr ist in jedem Fall zu gewährleisten, da das Klärschlammzwischenlager nur im Notfall zur Verfügung steht. Bei der Beladung ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die zulässige Zuladung ist auf den Begleitpapieren anzugeben und wird bei der Abrechnung mit den jeweiligen Wiegescheinen verglichen. Zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms wird ein Dienstleister gesucht, der ab dem 01.05.2025 die Mengen abtransportiert, trocknet und thermisch verwertet. Der Vertrag soll über vier Jahre bis zum 30.04.2029 laufen und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr enthalten. Aktuell wird von einem Auftragsvolumen von etwa 35 Tonnen Klärschlamm pro Abholung ausgegangen. Die Abholung erfolgt in der Regel zweimal täglich auf dem Gelände der Kläranlage der Stadtentwässerung Schweinfurt. Nach derzeitiger Schätzung beträgt die zu entsorgende Klärschlammmenge rund 10.000 Tonnen pro Jahr. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Liefer- und Dienstleistung mit Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen: • Transport sowie bedarfsweise Trocknung und thermische Verwertung des anfallenden Klärschlamms, basierend auf einem vom Auftragnehmer (AN) zu erstellenden Phosphor-Recycling-Konzept • Tägliche Abholung auf dem Gelände (ca. 35 t/Tag, Stand 2021), zweimal täglich werktags • Festlegung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf vier Jahre • Option zur Verlängerung der Laufzeit um maximal ein weiteres Jahr Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Rahmenvereinbarung soll im April 2025 vergeben werden. Der Leistungsbeginn ist für Mai 2025 vorgesehen und umfasst eine Laufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung, also bis spätestens April 2030. Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge müssen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben werden. Die Verlängerung dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen und wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung bis zur geplanten Neustrukturierung der Entsorgungsorganisation ab 2029. Der Auftragnehmer sollte sich darauf einstellen, dass alle vereinbarten Leistungen und Konditionen auch im Verlängerungszeitraum unverändert fortgelten. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.05.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.04.2030 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung sieht eine optionale Verlängerung bis einschließlich April 2030 vor. Diese Verlängerung erfolgt durch rechtzeitige schriftliche Mitteilung und Beauftragung durch den Auftraggeber. Die Verlängerung wird zu den im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Bedingungen durchgeführt. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung der ersten vier Jahre erfolgt mit Auftragsvergabe. Der Auftragnehmer wird mindestens sechs Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit über die Entscheidung zur Verlängerung um ein weiteres Jahr informiert, um eine nahtlose Fortsetzung der Leistungserbringung sicherzustellen. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Im vorliegenden Fall ist eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung für die Klärschlammentsorgung auf fünf Jahre erforderlich und gerechtfertigt. Die spezifischen Umstände des Einzelfalls sind wie folgt: +++++ Neugründung eines Zweckverbands: Ab dem Jahr 2029 ist die Neugründung eines Zweckverbands für die Klärschlammentsorgung geplant. Dieser Zweckverband wird die Aufgaben der Klärschlammentsorgung übernehmen, was eine grundlegende organisatorische und strukturelle Veränderung darstellt. +++++ Unverhältnismäßigkeit des Aufwands: Eine erneute Ausschreibung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr wäre mit einem erheblichen administrativen und operativen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zur Dauer der Leistungserbringung steht. Die Durchführung einer solchen Ausschreibung würde erhebliche Ressourcen binden, die besser in die Vorbereitung und Umsetzung der Neugründung des Zweckverbands investiert werden könnten. +++++ Wirtschaftliche und rechtliche Erwägungen: Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung auf fünf Jahre gewährleistet die Kontinuität der Leistungserbringung und vermeidet Unterbrechungen, die durch eine kurzfristige Ausschreibung entstehen könnten. Dies liegt im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und stellt sicher, dass die Klärschlammentsorgung ohne Unterbrechungen und zu vertretbaren Kosten durchgeführt werden kann. +++++ Aufgrund dieser besonderen Umstände und der damit verbundenen Erwägungen ist eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung auf fünf Jahre gerechtfertigt und notwendig. |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: 24_VgV_SESW_2. Der Vertrag wird mit der Stadtentwässerung Schweinfurt geschlossen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Transport und Kontingente, Beschreibung: siehe Zuschlagskriterien, Gewichtung: 20,00 P-Recycling-Konzept, Beschreibung: siehe Zuschalgskriterien, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Formel für die Wertung des angebotenen Preises: (niedrigster Preis / Angebotspreis)*4, Gewichtung: 70,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |