Bekanntmachung
MPS 2025 2204.0102.00-01.0302_15/24
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Identifikationsnummer: t:08921080 Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland Kontaktstelle: Sachgebiert Vergabemanagement E-Mail: IT-Vergabe@gv.mpg.de Telefon: +498921080 Fax: +49 8921081367 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 2204.0102.00-01.0302_15/24 Titel: MPS 2025 Beschreibung: Die MPG hat Bedarf an einer E-Learning- und virtuellen Austausch-Plattform für die drei Max Planck Schools und ggf. zukünftige, weitere Schools. Die Max Planck Schools sind ein gemeinsames Graduiertenprogramm von derzeit 26 deutschen Universitäten und 35 Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ambitionierte und talentierte Promovierende betreiben interdisziplinäre Forschung in den Zukunftsfeldern Cognition, Matter to Life und Photonics, und arbeiten im Rahmen eines einzigartigen Netzwerks, betreut von führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Austausch-Plattform soll die Zusammenarbeit und den Austausch sowie die standortübergreifende Lehre für die drei Max Planck Schools gewährleisten. Weitere Informationen und Leistungsumfang der Ausschreibung siehe beiliegende Vergabeunterlage. Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 48200000-0 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Es gelten alle Ausschlussgründe s. Vergabeunterlage Kap. 3.2.1 |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Kap. 3.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschluss- gründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen. Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft) mit dem Angebot einzureichen (vgl. bei Blossem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2). Hinweis auf Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Bei einem Auftragswert von 30.000 Euro oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Im Falle der Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen. Folgende in Kapitel 3.2.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem blossen Subunternehmer) einzureichen: Kap. 3.2.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A). Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: • Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, ggf. Fax, ggf. Internetadresse, • Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]) • falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungs- systems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente). • Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. Kap. 3.2.2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A) Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handels- registereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen. Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zu Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Kap. 3.2.3.1 Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A) Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: • für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie • für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (einfach maximiert) Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen. Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 "Haftpflichtversicherung" erklären, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt bzw. eine diesen Anforderungen entsprechende Deckung im Zuschlagsfall vor Leistungsbeginn abschließen wird. Hinweise: Es wird auf die korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jede beteiligte Person an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindesdestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen,führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungs- schutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern. Kap. 3.2.3.2 Umsatzdarstellung (EK-05-A) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über • den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023) in Euro netto abzugeben. Sofern für das Jahr 2023 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und ent- sprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Kap. 3.2.4.1 Qualitätssicherung (EK-06-A) Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). Kap. 3.2.4.2 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A) Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 - 2023) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen: • Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) • Führungskräfte Mindestanforderung Mindestanforderung ist eine Anzahl von mindestens 20 festangestellten Mitarbeiter*innen in Vollzeit pro Geschäftsjahr. Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen. Kap. 3.2.4.3 Unternehmensreferenzen (EK-08-A) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausge- setzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausge- schriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: • Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; • Angaben zum Auftragszeitraum; • aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat, • Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang). Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): • mind. 3 Referenzen. Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird). Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils max. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Kap. 1.11 Nachfordern von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d.h. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen). Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Kap. 4.1 zu § 128 Abs. 1 GWB: Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung und Mindest- lohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Zu § 128 Abs. 2 GWB: Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen, die als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) sind und Ausschlusskriterien darstellen (XK-#-A). Kap. 4.1.1 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A) Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache (verhandlungssicher in Wort und Schrift) und guten Kenntnissen der englischen Sprache (fließend in Wort und Schrift), vgl. Formblatt Anlage 8 Kap. 4.1.2 Russland-Sanktionen (XK-02-A) kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot, vgl. Formblatt Anlage 7 |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 26.11.2024 12:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 26.11.2024 12:01 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929520d9b6-41755a1b3edfaeb6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabe- kammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mit- teilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Identifikationsnummer: t:08921760 Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +498921762411 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Die MPG hat Bedarf an einer E-Learning- und virtuellen Austausch-Plattform für die drei Max Planck Schools und ggf. zukünftige, weitere Schools. Die Max Planck Schools sind ein gemeinsames Graduiertenprogramm von derzeit 26 deutschen Universitä-ten und 35 Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ambitionierte und talentierte Promovierende betreiben interdisziplinäre Forschung in den Zukunftsfeldern Cognition, Matter to Life und Photonics, und arbeiten im Rahmen eines einzigartigen Netzwerks, betreut von führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sowohl Bachelor- als auch Masterabsolventinnen und -absolventen profitieren als Promovierende vom frühzeitigen Zugang zu erstklassigen Forschungsinfrastrukturen und innovativen Lehr- und Lernformaten. In jeder School vernetzen sich bis zu 50 Forschende (sog. "Fellows") ihres jeweiligen Feldes orts- und organisationsübergreifend, bieten viel- fältig interessierten, internationalen Promovierenden ein in Deutschland einzigartiges wissenschaftliches Umfeld und qualifizieren sie für führende Positionen insbesondere in, aber auch außerhalb der Wissenschaft. Koordiniert werden die Prozesse zum Aufbau, zur Umsetzung und Verstetigung der drei Max Planck Schools in der Pilot- phase (2018-2025) in der Abteilung Wissenschaftspolitik und Strategieprozesse der MPG-Generalverwaltung. Um die Zusammenarbeit und den Austausch zu erleichtern sowie die standort- übergreifende Lehre zu gewährleisten, wurde für die drei Max Planck Schools 2019 eine gemeinsame E-Learning- und virtuelle Austauschplattform mit drei getrennten Bereichen für jede einzelne School (ausschließlich auf Englisch) eingerichtet (2019). Die Plattform bietet E-Learning-Angebote in Form von Webinaren, geführten und nicht geführten Einzelkursen und eingebetteten Blended-Learning-Aktivitäten einschließlich Flipped-Classroom-Methoden etc. an. Darüber hinaus ermöglicht die Plattform den Austausch zwischen den Fellows und Promovierenden der drei Schools, indem sie Chatrooms, Video- und Konferenzwerkzeuge sowie Möglichkeiten zum Datenaustausch und zur Datenspeicherung bietet. Die nach Schools getrennten Bereiche für fachspezifische Kurse sollen durch den neuen Anbieter um einen gemeinsamen Bereich bzw. die Möglichkeit, Schools-übergreifend gemeinsam Kurse anzubieten, ergänzt werden. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Datenmigration & Umzug der bestehenden E-Learning- und virtuellen Austauschplattform Virtual Campus of the Max Planck Schools mit derzeit ca. 375 Nutzer:innen; 2. Implementierung, Installation & Grundkonfiguration der LMS-Plattform auf Englisch mit einer gemeinsamen Landing Page sowie getrennten Bereichen für die drei Schools und einer gemeinsa-men Umgebung: • Ein Bereich für Kurse und Informationen, die von den drei Schulen gemeinsam angeboten werden, zugänglich für alle Nutzer (Fellows, Studenten, Koordinatoren); • Ein separater Bereich für die Max Planck School of Cognition, nur zugänglich für Mitglieder dieser School; • Ein separater Bereich für die Max Planck School of Photonics, nur zugänglich für Mitglieder dieser School dieser School; • Ein separater Bereich für die Max Planck School of Matter to Life, nur zugänglich für Mitglieder dieser School; 3. Onboarding, Trainings & Schulungen auf Englisch für die E-Learning Koordinator:innen bei Implementierung und nach Projekt-Roll-Out sowie bei Softwareupgrades und -anpassungen etc. wäh-rend des gesamten Vertragszeitraums; 4. Support & Service (Administrator Helpdesk etc.) und technisch-operative Betriebsleistungen (Hosting, Back-ups, Upgrades etc.) während des gesamten Vertragszeitraums (muss auch auf Englisch möglich sein. Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungs- beschreibung in Kapitel 5. Eine Leistungsbeschreibung in Englischer Sprache ist der Vergabeunterlage zum besseren Verständnis beigefügt. Rechtlich bindend ist jedoch nur der deutsche Text, siehe Kapitel 5. Weitergehende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen und werden in Angeboten nicht wirksam oder beachtet. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2029 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Leistungsbeginn ist der 01.01.2025. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeit- punkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit). |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P), Beschreibung: einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P), Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P), Gewichtung: 50,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |